Die „Berliner Enteignungsdiskussion“ – Rechtslage und ökonomische Konsequenzen
09.02.2023

Die „Berliner Enteignungsdiskussion“ – Rechtslage und ökonomische Konsequenzen

Datum und Uhrzeit:

Begin: 09.02.2023 18:30 Uhr

Veranstaltungsort:

Goldbergersaal des VBKI, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

Diese Fragen wollen wir
am 9. Februar 2023 um 18:30 Uhr
im Goldbergersaal des VBKI,
Fasanenstraße 85, 10623 Berlin

mit Professor Dr. Christian Waldhoff und Professor Dr. Michael Voigtländer diskutieren.

Prof. Dr. Christian Waldhoff ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Finanzrecht an der Juristische Fakultät der Humboldt-Universität und Mitglied der vom Berliner Senat eingesetzten Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. Er ist daher in besonderer Weise qualifiziert, den Stand der Diskussion in der Kommission und den möglichen Fortgang dieser Diskussion mit allen verbundenen Fragen zu adressieren.

Mit Prof. Dr. Michel Voigtländer konnten wir ein Mitglied des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft gewinnen, der die Frage der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der angedachten Vergesellschaftung adressieren kann – mit allen mit einer solchen Vergesellschaftung verbundenen Rückwirkungen auf den Mietmarkt – und nachteiligen Folgen für betroffene und nicht betroffenen Mieter und insbesondere Wohnungssuchende.

Zum Hintergrund der Diskussion:
Nach dem Volksentscheid zur Enteignung von Wohnungsgesellschaften wurde im Frühjahr 2022 vom Senat eine Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ eingesetzt. Diese veröffentlichte im Dezember 2022 einen Zwischenbericht. Dabei entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass die Kommission eine solche Vergesellschaftung für möglich halte.

Der Kommissionsbericht macht jedoch bei Lektüre im Gegenteil deutlich, dass in der Kommission bei den entscheidenden Fragen gerade keine Einigkeit besteht: so zur Anwendbarkeit des Art. 15 GG zu einer Vergesellschaftung im vorliegenden Fall, aber auch unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit; zu den inhaltlichen Anforderungen an eine Vergesellschaftung; zur Frage, ob eine solche Vergesellschaftung im Rahmen der Berliner Verfassung ausgeschlossen ist oder zur Höhe der zu leistenden Entschädigung.
Noch nicht einmal adressiert wurde die auch juristisch relevante Frage, ob und wie eine Vergesellschaftung überhaupt geeignet ist, zur Lösung der Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt beizutragen. Ob sie Mietern – im vergesellschafteten wie auch dem verbleibenden Wohnungsbestand, vor allem aber auch den von dem Wohnungsmangel besonders betroffenen Wohnungssuchenden helfen würde – oder eine Vergesellschaftung nicht vielmehr deren Lage weiter erschweren würde.

Und schließlich, wie eine Finanzierung der notwendigen Entschädigung mit welchen Folgen für den Mietmarkt und die Staatsverschuldung darstellbar ist.
Damit bleibt die Frage, ob die andauernde „Berliner Enteignungsdiskussion“ nicht weiterhin ein juristischer und wirtschaftlicher Irrweg ist. Ein Irrweg, der eine wirkliche Lösung des Berliner Wohnungsproblems erschwert und verzögert.

Wir bitten um Anmeldung unter info@neue-wege-fuer-berlin.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und verbleiben mit den besten Grüßen.
Sandra von Münster, Stefanie Frensch, Udo Marin, Peter Kurth, Dr. Ulrich Blech