Hintergrund zur Volksinitiative

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Auf dem Berliner Wohnungsmarkt gibt es zurzeit vor allem für breite Teile der Mittelschicht („Normalverdiener“) sowie für Einkommensschwächere zu wenig Wohnungsangebote. Der Senat hat es über Jahre versäumt, dafür zu sorgen, dass das Wohnungsangebot die wachsende Nachfrage befriedigen kann. Allein in Berlin fehlen deshalb bereits jetzt mindestens 100.000 bezahlbare Wohnungen.

Der Entwurf des Stadtentwicklungsplans Wohnen (StEP) weist nach der Berechnung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung einen Bedarf von insgesamt 194.000 zusätzlichen Wohnungen bis 2030 aus. Diese Berechnung des fehlenden Wohnraums berücksichtigt den voraussichtlichen Bevölkerungszuwachs bis 2030 nicht ausreichend. Der tatsächliche Bedarf an neuen Wohnungen dürfte daher bei mindestens 250.000 Wohnungen (WE) bis 2030 liegen.

Insgesamt müssen jährlich mindestens

ca. 20.000 WE

errichtet werden und davon jährlich

ca. 12.500

bezahlbare und soziale Neubauwohnungen und jährlich

ca. 7.500 WE

im frei finanzierten Wohnungsbau.

Um den tatsächlichen Gesamtbedarf von 250.000 WE bis 2030 für Berlin decken zu können, müssten nicht nur 20.000 WE jährlich, sondern mindestens 25.000 WE jährlich gebaut werden. Zurzeit sind diese Zahlen jedoch nicht erreichbar, weil nicht nur Baukapazitäten, sondern vor allem auch kurzfristig bebaubare und bezahlbare Bauflächen fehlen.

Leider hat der Berliner Senat bis heute keine Antwort auf diese zentrale politische Herausforderung unserer Zeit, so dass wir die Volksinitiative #FaireMietenBauen 2019 gestartet haben.

Stärkere Neubauförderung auf allen Ebenen” ist die geeignetste Maßnahme, um den Mietmarkt zu entspannen und macht „die meisten nur kurzfristig wirkenden Maßnahmen der Wohnungsmangelwirtschaft” wie Mietpreisbegrenzungen oder Umwandlungsverbote „langfristig überflüssig.

Sebastian Kohl (Wirtschaftssoziologe)

Was ist eine Volksinitiative?

Die Volksinitiative ist eine besonders geregelte Massenpetition, die das Abgeordnetenhaus von Berlin dazu verpflichtet, bestimmte Anliegen und Themen zu erörtern. Sie bietet die Möglichkeit, in einem einfachen Verfahren mit einer relativ geringen Zahl von mindestens 20.000 Unterstützungsunterschriften auf besondere Probleme aufmerksam zu machen und dem Abgeordnetenhaus unmittelbar Vorschläge zu unterbreiten.

Eine Volksinitiative kann dabei auf eine Gesetzesänderung oder auch auf eine bestimmte politische Entscheidung gerichtet sein. Voraussetzung ist allein, dass das Abgeordnetenhaus für diese Entscheidung zuständig ist und es sich um eine Angelegenheit handelt, die Berlin betrifft. Der Antrag auf Behandlung der Volksinitiative im Abgeordnetenhaus ist nach § 4 AbstG schriftlich an die Präsidentin oder den Präsidenten des Abgeordnetenhauses zu richten.